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Arbeits- und Brandschutz am Seminar

Verhalten im Brandfall

Rund 200 Praktikant*innen, Referendar*innen, Dozent*innen und Angestellte nehmen am Seminar ihre Tätigkeit wahr. Für den Arbeitsschutz der am Seminar tätigen Personen unterstützt der Sicherheitsbeauftragte die Seminarleitung. Ziel des Arbeitsschutzes ist die Verhütung von Unfällen und der Schutz der Gesundheit während des Aufenthalts am Seminar. Der Brandschutz umfasst alle Maßnahmen zur Brandverhinderung sowie zur Ermöglichung der Rettung der im Gebäude befindlichen Personen im Brandfall. Aktuell kommt dem Infektionsschutz als Teil des Gesundheitsschutzes eine besondere Bedeutung zu. Dieser spiegelt sich zum einen in einem spezifischen Hygieneplan des Seminars wider, zum anderen in technischen Maßnahmen, z.B. effizienten Raumluftfiltern.

Ein besonderes Augenmerk des Arbeitsschutzes liegt auf den naturwissenschaftlichen und praktischen Fächern (Biologie, Chemie, Physik, NwT, Sport und Musik). Dabei sollen nicht nur Unfälle vermieden werden, sondern die Referendar*innen sollen darüber hinaus so ausgebildet werden, dass sie den Gesundheits- und Arbeitsschutz in ihren Fächern an den Schulen umsetzen können. Zur Ausbildung im Bereich Arbeits- und Brandschutz am Seminar gehören fachübergreifende und fachspezifische Veranstaltungen, wie zum Beispiel die Brandschutzeinführung für alle Referendar*innen sowie diverse Sicherheitsmodule für die naturwissenschaftlich-technischen Fächer.

Nach dem Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium (Mutterschutzgesetz) sind bei Schwangerschaft oder Stillzeit besondere Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Wenden Sie sich in diesem Fall bitte an die Seminarleitung.

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